In den letzten Wochen stieg die Zahl der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus dramatisch an. Vor diesem Hintergrund unterstützt die niedersächsische Landesregierung die Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten/innen, die vom 2. bis 30. November erst einmal zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten sollen. Nach Ablauf von zwei Wochen werden die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten/innen der Länder sich erneut beraten und die durch die Maßnahmen erreichten Ziele beurteilen und notwendige Anpassungen vornehmen.
Wichtigste Maßnahme in der kommenden Zeit wird es sein, Abstand zu halten und Kontakte zu verringern. Treffen in der Öffentlichkeit werden auf Personen aus maximal zwei Hausständen reduziert. Aus diesen zwei Hausständen dürfen sich bis zu zehn Personen treffen.
Zum Besuch von Verwandten wird abgeraten, sofern dafür weitere Reisen notwendig sind. Generell werden alle Bürger dazu aufgefordert, auf private Reisen zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale Tagesausflüge.
Auch müssen Sport- und Freizeiteinrichtungen schliessen und der Freizeit- und Amateursportbetrieb wird unterbunden. Hiervon ist auch unser Training betroffen. Wir werden daher, auch vor dem Hintergrund der Gesundheit und dem Wohlergehen unserer Mitglieder und Trainer/innen diesen Empfehlungen folgen und den Trainingsbetrieb vom 2. bis 30. November einstellen, um die Ansteckungswahrscheinlichkeit einzudämmen. Aufgrund dieser Entscheidung dürfen der Sportplatz, die Sporthallen und der Kraftraum nicht genutzt werden.
Anbei die für die Leichtathletik wichtigen Bestimmungen des Niedersächsischen Leichtathletikverbandes.
Jörg Krahl
2. Vorsitzender, Abteilung Leichtathletik